Die auf bei den Referenzmengenangaben angegebenen Prozentsätze sind in der europäischen Gesetzgebung (Anhang XIII der Verordnung (EU) 1169/2011 über die Information der Verbraucher über Lebensmittel) festgelegt. Sie beruhen auf einer wissenschaftlichen Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).
Referenzmengen wurden für Energie und ausgewählte Nährstoffe festgelegt:
Die vorgeschlagene Referenzmenge für Energie, die auf dem Etikett erscheint (8 400 kJ oder 2 000 kcal), entspricht der empfohlenen Energieaufnahme für eine Frau mit mäßiger körperlicher Aktivität.