EU
Gesetzgebung


EU-Gesetzgebung

2011 wurde zum ersten Mal in der Geschichte der tägliche Prozentsatz für Referenzmengen – also der Kern der Richtwerte für die Tageszufuhr – in der EU-Gesetzgebung, und zwar in Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel, ausdrücklich anerkannt. Mit der Verordnung wurde der Begriff „Referenzmenge“ eingeführt, der dem Begriff „Richtwert für die Tageszufuhr(GDA)“ entspricht.

Die Verordnung (EU) 1169/2011 regelt, dass die Kennzeichnung auf der Packungsvorderseite freiwillig ist. Entschließt sich ein Unternehmen jedoch zur Nährstoff-Kennzeichnung auf der Vorderseite, ist es an bestimmte im Gesetz vorgeschriebene Regeln gebunden (Artikel 30-35).

Ist Ihr Unternehmen an der Verwendung von Referenzmengen interessiert, schauen Sie sich bitte unsere Leitfaden zur Lebensmittelinformations-Verordnung an, welcher u.a. die gesetzlichen Erfordernisse hinsichtlich der Referenzmengenangaben erläutert (siehe S. 40-45).

 

NÜTZLICHE QUELLEN

Gesetzesdokumente

Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel

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Leitfäden

Leitfaden der Europäischen Kommission zu Toleranzen und Rundungsregeln

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Gemeinsamer Leitfaden von FoodDrinkEurope und EuroCommerce bezüglich Lebensmittelinformationen für Verbraucher

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