PORTIONSGRÖßEN
 

Weitere Informationen über Portionsgrößen

Laut Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 müssen:

  1. Portionen für den Verbraucher leicht zu erkennen sein
  2. die jeweilige Portionsgröße auf dem Etikett angegeben werden
  3. die Anzahl der enthaltenen Portionen oder Verzehreinheiten auf der Packung angegeben werden.
Zur besseren Anleitung von Lebensmittel- und Getränkeunternehmen hat FoodDrinkEurope seine Mitglieder angehalten, einen harmonisierten Ansatz für die Festlegung vernünftiger Portionsgrößen für ihre Produkte zu entwickeln: